Allgemeine
Geschäftsbedingungen
WESG Fulfillment GmbH
(nachfolgend WESG genannt)
1. Allgemeines
1.1 Aufträge
werden ausschließlich zu unseren nachstehenden Geschäftsbedingungen ausgeführt.
Abweichende Regelungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt werden. Einkaufsbedingungen und sonstige Vorschriften des
Auftraggebers, die von unseren Geschäftsbedingungen abweichen, haben keine
Gültigkeit, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Ein
Rücktritt unsererseits bleibt ohne Angabe von Gründen vorbehalten, wenn mit der
Auftragsausführung ein erheblich finanzielles Risiko verbunden sein könnte.
Dies gilt beispielsweise, wenn fällige Forderungen aus der Geschäftsverbindung
nicht erfüllt sind.
2. Geltung / Vertragsverhältnis
2.1 Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WESG gelten für alle Verträge über die
Vermittlung der Beförderung von Briefen, briefähnlichen Sendungen, Paketen und
Speditionsgütern, soweit nicht zwingend etwas anderes gesetzlich vorgeschrieben
ist. Briefe, briefähnliche Sendungen, Pakete und Speditionsgüter werden
nachfolgend zusammenfassend Sendungen genannt.
2.2 Vertragspartner
sind der Auftraggeber und derjenige Vertragspartner von WESG, der als
Auftragnehmer die Beförderung der Sendung übernommen hat. Die Beförderung
erfolgt über ausgewählte Dienstleister (Spedition, Paketdienst, etc. –
nachfolgend Dienstleister genannt).
2.3 Der
Vertrag kommt durch die Übermittlung einer Bestätigung von WESG per E-Mail, Fax
oder in Briefform, spätestens jedoch, auch ohne Bestätigung von WESG, mit der
Übernahme der Sendung zur Weiterbeförderung, zustande.
3. Versand von Sendungen, Verpackungspflicht
3.1 Befördert
werden alle Sendungen bis zu den von den ausgewählten Dienstleistern
vordefinierten Höchstmaßen und Gewichten. Die gültigen Höchstmaße und Gewichte,
sowie weiterführende Links zu den AGBs der Dienstleister können bei WESG
angefordert oder unter www.wesg-world.com/AGB eingesehen werden.
3.2 Dem
Auftraggeber obliegen eine ausreichende Innen- und Außenverpackung sowie eine
ordentliche Kennzeichnung der Sendung. Die Beförderung erfordert eine
Verpackung, die das Gut vor Beanspruchung durch automatische Sortieranlagen und
mechanischen Umschlag angemessen schützt und einen Zugriff auf den Inhalt ohne
die Hinterlassung von Spuren nicht zulässt.
3.3 Der
Auftraggeber versichert, nur solche Sendungen für den Versand zu übergeben,
deren Beförderung den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Versand-,
Transit- oder Ziellandes entsprechen.
4. Beförderungsausschlüsse
Von der Beförderung ausgeschlossen sind Sendungen:
4.1 Deren Verpackung beschädigt oder
unzureichend ist.
4.2 Deren
Inhalt von der IATA (International Air Transport Association), der ICAO
(International Civil Aviation Organisation), dem europäischen Übereinkommen
über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) oder einer
zuständigen Behörde oder nur unter Auflagen als zulässiger Sendungsinhalt
eingestuft ist.
4.3 Güter,
deren Im- oder Export nach den Richtlinien der jeweiligen Versand-, Transit-
oder Zielländer verboten ist oder besondere Genehmigungen erfordern, sonstige
Waren, deren Beförderung nach Ermessen von WESG gegen Sicherheits- oder
Rechtsbestimmungen verstößt.
4.4 Darüber
hinaus haben die aktuellen Beförderungsausschlüsse des jeweiligen
Dienstleisters Vorrang und gelten vom Auftraggeber als angenommen.
4.5 WESG ist
berechtigt, die Weiterbeförderung zu verweigern, wenn WESG oder der ausgewählte
Dienstleister nach Übernahme des Gutes Kenntnis von einem
Beförderungsausschluss erhält, oder wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die
Sendung der Beförderung gemäß den AGBs des jeweiligen Dienstleisters
ausgeschlossen ist. In diesen Fällen ist WESG berechtigt, sofern es die Sachlage
rechtfertigt, solche Güter unter Benachrichtigung des Auftraggebers auf dessen
Kosten zu verwerten oder zur Abwendung von Gefahren zu vernichten.
4.6 Die Übernahme von ausgeschlossenen Gütern
stellt keinen Verzicht auf den Beförderungsausschluss dar.
4.7 Der
Auftraggeber haftet neben den gesetzlich geregelten Fällen für alle
unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, die durch den Versand von
ausgeschlossenen Gütern entstehen.
5. Leistungsumfang
5.1 Die
Leistung umfasst die Besorgung der Beförderung, die Übernahme, den Umschlag und
die Zustellung von Sendungen, durch einen Dienstleister.
5.2 Der
Leistungsumfang beschränkt sich auf den jeweiligen Dienstleister, der für die
Besorgung der Beförderung, die Übernahme, den Umschlag und die Zustellung
zuständig ist.
5.3 Die Ablieferung
mit befreiender Wirkung an jede unter der Zustelladresse angetroffene Person,
es die denn, es bestehen begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung.
5.4 Die kostenpflichtige
Rücksendung von unzustellbaren oder annahmeverweigerten Sendungen an den
Auftraggeber.
5.5 Sind
Zustellungen oder Rücksendungen wegen Adressenmängel, fehlender Absenderangaben
oder aus sonstigen Gründen nicht möglich, darf der Dienstleister die Sendung
zwecks Feststellung des Auftraggebers oder Empfängers öffnen. Verläuft die
Ermittlung erfolglos, darf der Inhalt nach Ablauf einer angemessenen Frist
verwertet oder, sofern notwendig, umgehend vernichtet werden.
5.6 Wert- oder Interessendeklarationen nach
CMR oder Warschauer Abkommen werden nicht berücksichtigt.
6. Lieferfristen
6.1 Die
angegebenen Lieferfristen sind keine Fixtermine. WESG unternimmt jedoch alle zumutbaren
Anstrengungen, die Sendung innerhalb der Regellaufzeit zuzustellen.
7. Leistungsentgelt
7.1 Sofern
keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden, gelten die
üblichen Leistungsentgelte der aktuellen Preisliste von WESG.
7.2 Kosten für Rücksendungen aus dem Ausland
werden dem Auftraggeber separat berechnet.
7.3 Aufwendungen
für Importsendungen, die in Deutschland zugestellt werden (z.B. Zölle und
Einfuhrabgaben), werden dem Empfänger in Rechnung gestellt. Die
Kostenschuldnerschaft des Auftraggebers gegenüber WESG für diese Aufwendungen
bleibt davon unberührt.
7.4 Sind
Leistungsentgelte, Kosten oder Aufwendungen von einem ausländischen Empfänger
zu zahlen oder werden sie von ihm verursacht, so hat der Auftraggeber diese
Beträge zu begleichen, falls sie nicht auf erstes Anfordern durch den
ausländischen Empfänger ausgeglichen werden.
8. Mitwirkungspflichten
8.1 Dem Auftraggeber
obliegen die ordnungsgemäße Adressierung und Anbringung der Adresse/der
Beförderungspapiere. Codierte Adressen oder Postfachadressierungen sind nicht
zulässig.
8.2 Der
Auftraggeber hat bei Versand von Zollgut alle Papiere beizufügen, die für die
zollamtliche Abwicklung erforderlich sind.
8.3 Der
Auftraggeber ist verpflichtet, vor Übergabe zu prüfen und WESG anzuzeigen, ob es
sich um von der Beförderung ausgeschlossene Güter handelt. In Zweifelsfällen
muss der Auftraggeber WESG hierüber informieren und die Entscheidung einer
Beförderung von WESG einholen.
9. Haftung/Haftungsausschluss
9.1 WESG wird
lediglich als Vermittler von Fracht- und Speditionsgütern tätig. WESG haftet für
den gänzlichen oder teilweisen Verlust oder Beschädigung des Gutes während des
Transports sowie für Überschreitung der Lieferfrist, vorbehaltlich zwingender
gesetzlicher Bestimmungen, ausschließlich nach den nachfolgenden Absätzen:
9.2 WESG haftet nicht für Verlust, Beschädigung und
Lieferfristüberschreitung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die nicht
ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Verpflichtungen, sondern tritt lediglich die
Haftungsansprüche gegen den Dienstleister an den Auftraggeber ab, der die Abtretung annimmt. WESG wird den
Auftraggeber bei der Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem Dienstleister
unterstützen.
9.3 WESG haftet im Übrigen für Verlust, Beschädigung und
Lieferfristüberschreitung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die
Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung sonstiger Pflichten nur im Umfang
des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen
Haftungshöchstgrenzen, höchsten jedoch bis in Höhe des Wertes der Sendung unter
Berücksichtigung des nach den Vorgaben von WESG max. zulässigen Höchstgewichtes.
Der Ersatz aller darüberhinausgehenden Schäden ist ausgeschlossen (u.a.
entgangener Gewinn, entgangene Zinsen etc.).
9.4 Die
Haftung von WESG, ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit der Ausnahme der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen kann (Kardinalspflichten).
9.5 Außer bei
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen seitens WESG haftet der
Auftraggeber für sämtliche Schäden, die WESG oder einem Dritten durch die
Sendung entstehen. Der Auftraggeber garantiert für jegliche Haftungsansprüche,
welche über die in diesen Bedingungen anerkannte Haftung hinausgehen, und
stellt WESG von Ansprüchen Dritter, insbesondere denen des Empfängers, frei.
9.6 Für
Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und für wettbewerbs- und
kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten und Inhaltsstoffen haftet WESG
ausdrücklich nicht. Hierfür ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
9.7 Etwaige
Ansprüche gegenüber WESG müssen in schriftlicher Form innerhalb von 14
Kalendertagen nach Erhalt der Sendung erhoben werden, andernfalls sind alle
Schadensersatzansprüche gegen WESG unzulässig.
10. Versicherung
10.1 Für jede
Sendung besteht über WESG eine eigene Versicherung. Diese Versicherungsleistung
ist der Höhe nach auf maximal EUR 500,– je Sendung begrenzt.
10.2 Ein höherer
Versicherungsschutz kann im Rahmen der Versicherung bis zu EUR 10.000,– pro
Sendung in Staffelungen zu je vollen EUR 500,– Versicherungssumme gegen eine
zusätzlich zu entrichtende Prämie vereinbart werden.
10.3 Die Erhöhung
der Versicherungssumme kann nach Maßgabe des Auftraggebers für das gesamte
Sendungsvolumen, für ein Teilvolumen oder für eine einzelne Sendung bei
Vertragsabschluss, spätestens jedoch bei Übernahme, vereinbart werden. Auf
jeden Fall erhält der Auftraggeber eine Bestätigung per E-Mail oder Fax über die Annahme der
Höherversicherung.
10.4 Die über
die Haftung hinausgehende Versicherung besteht allein zugunsten des
Auftraggebers. Hieraus resultierende Ansprüche können nicht an Dritte
abgetreten werden.
10.5 Von der Haftung
im Schadensfall nach Ziff. 10.1 und der Versicherungserhöhung nach Ziff. 10.2
sind alle Sendungen ausgeschlossen, für die vom Auftraggeber schon eine
anderweitige Versicherungsdeckung besteht.
11. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
11.1 Der
Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche oder Zurückbehaltungsrechte gegen
WESG geltend zu machen. Dies gilt nicht für Ansprüche, die rechtskräftig
festgestellt oder von WESG schriftlich als berechtigt anerkannt wurden
12. Datenschutz
12.1 Durch die
Übermittlung seiner persönlichen Daten willigt der Auftraggeber ein, dass WESG
diese nutzt, um ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Dabei
versichert der Auftraggeber, das er bei Daten von Dritten, die für die
Durchführung der vertraglichen Verpflichtungen notwendig sind, die geltenden
Datenschutzgesetze eingehalten hat sowie die Genehmigung zur Weitergabe und
Weiterverarbeitung dieser Daten an WESG und ihren Dienstleistern, zur
Durchführung der vertraglichen Vereinbarung, eingeholt hat.
12.2 Im Rahmen
der vertraglichen Vereinbarung werden die persönlichen Daten des Auftraggebers
und des Empfängers auch in andere Staaten außerhalb des europäischen
Wirtschaftsraumes übermittelt, in denen möglicherweise andere Regelungen für
den Schutz persönlicher Daten bestehen.
12.3 WESG ist
berechtigt, Daten zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, die im
Zusammenhang mit dem von WESG organisiertem Transport stehen.
13. Tools
13.1 Der
Auftraggeber willigt ein, dass WESG oder der ausgewählte Dienstleister Software,
die er für die vertragsgemäße Erfüllung des Auftrags oder für den reibungslosen
Ablauf des täglichen Geschäfts als notwendig erachtet, auf den
Datenverarbeitungssystemen des Auftraggebers installieren, aktualisieren und
entfernen darf.
14. Höhere Gewalt
14.1 Ist WESG
durch höhere Gewalt, Streiks oder sonstige unvorhergesehene und unverschuldete
Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen
nicht vermieden werden können - gleich ob im Betrieb von WESG oder bei deren
Dienstleistern - wie Betriebsstörungen, Laderaummangel, behördliche Eingriffe,
Energiemangel usw., an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtung gehindert,
verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise, auch wenn derartige
Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Treten
Ereignisse im vorgenannten Sinne außerhalb eines Verzuges ein und wird die
Lieferung dadurch nachträglich unmöglich oder für WESG unzumutbar, ist WESG
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
15. Verjährung
15.1 Alle
Ansprüche im Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verjähren
in einem Jahr, sofern sich nicht zwingenden gesetzlichen Regelungen etwas
anderes ergibt. Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem die
Sendung abgeliefert oder übergeben bzw. hätte abgeliefert oder übergeben werden
müssen.
16. Anwendbares Recht und Regelungslücken
16.1 Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der
internationalen Kaufrechtsgesetze bzw. des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt. Sinngemäß
Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.
17. Abweichende Vereinbarungen
17.1 Abweichende
Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch
für die Aufhebung der Klausel der Schriftform selbst.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
18.1 Der
ausschließliche Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber (Voll)-Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, Köln. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
19. Salvatorische Klausel
19.1 Sollte eine
der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen davon nicht beeinflusst.
WESG
Fulfillment GmbH - Ettore-Bugatti-Str. 45 -
51149 Köln
(Stand 11/2015)