Allgemeine Geschäftsbedingungen

WESG Fulfillment GmbH

(nachfolgend WESG genannt)

 

 

1. Allgemeines

1.1       Aufträge werden ausschließlich zu unseren nachstehenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Einkaufsbedingungen und sonstige Vorschriften des Auftraggebers, die von unseren Geschäftsbedingungen abweichen, haben keine Gültigkeit, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2       Ein Rücktritt unsererseits bleibt ohne Angabe von Gründen vorbehalten, wenn mit der Auftragsausführung ein erheblich finanzielles Risiko verbunden sein könnte. Dies gilt beispielsweise, wenn fällige Forderungen aus der Geschäftsverbindung nicht erfüllt sind.

 

 

2. Geltung / Vertragsverhältnis

2.1       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WESG gelten für alle Verträge über die Vermittlung der Beförderung von Briefen, briefähnlichen Sendungen, Paketen und Speditionsgütern, soweit nicht zwingend etwas anderes gesetzlich vorgeschrieben ist. Briefe, briefähnliche Sendungen, Pakete und Speditionsgüter werden nachfolgend zusammenfassend Sendungen genannt.

2.2       Vertragspartner sind der Auftraggeber und derjenige Vertragspartner von WESG, der als Auftragnehmer die Beförderung der Sendung übernommen hat. Die Beförderung erfolgt über ausgewählte Dienstleister (Spedition, Paketdienst, etc. – nachfolgend Dienstleister genannt).

2.3       Der Vertrag kommt durch die Übermittlung einer Bestätigung von WESG per E-Mail, Fax oder in Briefform, spätestens jedoch, auch ohne Bestätigung von WESG, mit der Übernahme der Sendung zur Weiterbeförderung, zustande.

 

 

3. Versand von Sendungen, Verpackungspflicht

3.1       Befördert werden alle Sendungen bis zu den von den ausgewählten Dienstleistern vordefinierten Höchstmaßen und Gewichten. Die gültigen Höchstmaße und Gewichte, sowie weiterführende Links zu den AGBs der Dienstleister können bei WESG angefordert oder unter www.wesg-world.com/AGB eingesehen werden.

3.2       Dem Auftraggeber obliegen eine ausreichende Innen- und Außenverpackung sowie eine ordentliche Kennzeichnung der Sendung. Die Beförderung erfordert eine Verpackung, die das Gut vor Beanspruchung durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag angemessen schützt und einen Zugriff auf den Inhalt ohne die Hinterlassung von Spuren nicht zulässt.

3.3       Der Auftraggeber versichert, nur solche Sendungen für den Versand zu übergeben, deren Beförderung den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Versand-, Transit- oder Ziellandes entsprechen.

 

 

4. Beförderungsausschlüsse

             Von der Beförderung ausgeschlossen sind Sendungen:

4.1       Deren Verpackung beschädigt oder unzureichend ist.

4.2       Deren Inhalt von der IATA (International Air Transport Association), der ICAO (International Civil Aviation Organisation), dem europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) oder einer zuständigen Behörde oder nur unter Auflagen als zulässiger Sendungsinhalt eingestuft ist.

4.3       Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien der jeweiligen Versand-, Transit- oder Zielländer verboten ist oder besondere Genehmigungen erfordern, sonstige Waren, deren Beförderung nach Ermessen von WESG gegen Sicherheits- oder Rechtsbestimmungen verstößt.

4.4       Darüber hinaus haben die aktuellen Beförderungsausschlüsse des jeweiligen Dienstleisters Vorrang und gelten vom Auftraggeber als angenommen.

4.5       WESG ist berechtigt, die Weiterbeförderung zu verweigern, wenn WESG oder der ausgewählte Dienstleister nach Übernahme des Gutes Kenntnis von einem Beförderungsausschluss erhält, oder wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Sendung der Beförderung gemäß den AGBs des jeweiligen Dienstleisters ausgeschlossen ist. In diesen Fällen ist WESG berechtigt, sofern es die Sachlage rechtfertigt, solche Güter unter Benachrichtigung des Auftraggebers auf dessen Kosten zu verwerten oder zur Abwendung von Gefahren zu vernichten.

4.6       Die Übernahme von ausgeschlossenen Gütern stellt keinen Verzicht auf den Beförderungsausschluss dar.

4.7       Der Auftraggeber haftet neben den gesetzlich geregelten Fällen für alle unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, die durch den Versand von ausgeschlossenen Gütern entstehen.

 

 

 

5. Leistungsumfang

5.1       Die Leistung umfasst die Besorgung der Beförderung, die Übernahme, den Umschlag und die Zustellung von Sendungen, durch einen Dienstleister.

5.2       Der Leistungsumfang beschränkt sich auf den jeweiligen Dienstleister, der für die Besorgung der Beförderung, die Übernahme, den Umschlag und die Zustellung zuständig ist.

5.3       Die Ablieferung mit befreiender Wirkung an jede unter der Zustelladresse angetroffene Person, es die denn, es bestehen begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung.

5.4       Die kostenpflichtige Rücksendung von unzustellbaren oder annahmeverweigerten Sendungen an den Auftraggeber.

5.5       Sind Zustellungen oder Rücksendungen wegen Adressenmängel, fehlender Absenderangaben oder aus sonstigen Gründen nicht möglich, darf der Dienstleister die Sendung zwecks Feststellung des Auftraggebers oder Empfängers öffnen. Verläuft die Ermittlung erfolglos, darf der Inhalt nach Ablauf einer angemessenen Frist verwertet oder, sofern notwendig, umgehend vernichtet werden.

5.6       Wert- oder Interessendeklarationen nach CMR oder Warschauer Abkommen werden nicht berücksichtigt.

 

 

6. Lieferfristen

6.1       Die angegebenen Lieferfristen sind keine Fixtermine. WESG unternimmt jedoch alle zumutbaren Anstrengungen, die Sendung innerhalb der Regellaufzeit zuzustellen.

 

 

7. Leistungsentgelt

7.1       Sofern keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden, gelten die üblichen Leistungsentgelte der aktuellen Preisliste von WESG.

7.2       Kosten für Rücksendungen aus dem Ausland werden dem Auftraggeber separat berechnet.

7.3       Aufwendungen für Importsendungen, die in Deutschland zugestellt werden (z.B. Zölle und Einfuhrabgaben), werden dem Empfänger in Rechnung gestellt. Die Kostenschuldnerschaft des Auftraggebers gegenüber WESG für diese Aufwendungen bleibt davon unberührt.

7.4       Sind Leistungsentgelte, Kosten oder Aufwendungen von einem ausländischen Empfänger zu zahlen oder werden sie von ihm verursacht, so hat der Auftraggeber diese Beträge zu begleichen, falls sie nicht auf erstes Anfordern durch den ausländischen Empfänger ausgeglichen werden.

 

 

8. Mitwirkungspflichten

8.1       Dem Auftraggeber obliegen die ordnungsgemäße Adressierung und Anbringung der Adresse/der Beförderungspapiere. Codierte Adressen oder Postfachadressierungen sind nicht zulässig.

8.2       Der Auftraggeber hat bei Versand von Zollgut alle Papiere beizufügen, die für die zollamtliche Abwicklung erforderlich sind.

8.3       Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Übergabe zu prüfen und WESG anzuzeigen, ob es sich um von der Beförderung ausgeschlossene Güter handelt. In Zweifelsfällen muss der Auftraggeber WESG hierüber informieren und die Entscheidung einer Beförderung von WESG einholen.

 

 

9. Haftung/Haftungsausschluss

9.1       WESG wird lediglich als Vermittler von Fracht- und Speditionsgütern tätig. WESG haftet für den gänzlichen oder teilweisen Verlust oder Beschädigung des Gutes während des Transports sowie für Überschreitung der Lieferfrist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, ausschließlich nach den nachfolgenden Absätzen:

9.2       WESG haftet nicht für Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Verpflichtungen, sondern tritt lediglich die Haftungsansprüche gegen den Dienstleister an den Auftraggeber ab, der die       Abtretung annimmt. WESG wird den Auftraggeber bei der Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem Dienstleister unterstützen.

9.3       WESG haftet im Übrigen für Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung sonstiger Pflichten nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen, höchsten jedoch bis in Höhe des Wertes der Sendung unter Berücksichtigung des nach den Vorgaben von WESG max. zulässigen Höchstgewichtes. Der Ersatz aller darüberhinausgehenden Schäden ist ausgeschlossen (u.a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen etc.).              

9.4       Die Haftung von WESG, ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit der Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen kann (Kardinalspflichten).

9.5       Außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen seitens WESG haftet der Auftraggeber für sämtliche Schäden, die WESG oder einem Dritten durch die Sendung entstehen. Der Auftraggeber garantiert für jegliche Haftungsansprüche, welche über die in diesen Bedingungen anerkannte Haftung hinausgehen, und stellt WESG von Ansprüchen Dritter, insbesondere denen des Empfängers, frei.

9.6       Für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und für wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten und Inhaltsstoffen haftet WESG ausdrücklich nicht. Hierfür ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

9.7       Etwaige Ansprüche gegenüber WESG müssen in schriftlicher Form innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Sendung erhoben werden, andernfalls sind alle Schadensersatzansprüche gegen WESG unzulässig.

 

 

10. Versicherung

10.1     Für jede Sendung besteht über WESG eine eigene Versicherung. Diese Versicherungsleistung ist der Höhe nach auf maximal EUR 500,– je Sendung begrenzt.

10.2     Ein höherer Versicherungsschutz kann im Rahmen der Versicherung bis zu EUR 10.000,– pro Sendung in Staffelungen zu je vollen EUR 500,– Versicherungssumme gegen eine zusätzlich zu entrichtende Prämie vereinbart werden.

10.3     Die Erhöhung der Versicherungssumme kann nach Maßgabe des Auftraggebers für das gesamte Sendungsvolumen, für ein Teilvolumen oder für eine einzelne Sendung bei Vertragsabschluss, spätestens jedoch bei Übernahme, vereinbart werden. Auf jeden Fall erhält der Auftraggeber eine Bestätigung per      E-Mail oder Fax über die Annahme der Höherversicherung.

10.4     Die über die Haftung hinausgehende Versicherung besteht allein zugunsten des Auftraggebers. Hieraus resultierende Ansprüche können nicht an Dritte abgetreten werden.

10.5     Von der Haftung im Schadensfall nach Ziff. 10.1 und der Versicherungserhöhung nach Ziff. 10.2 sind alle Sendungen ausgeschlossen, für die vom Auftraggeber schon eine anderweitige Versicherungsdeckung besteht.

 

 

11. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

11.1     Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche oder Zurückbehaltungsrechte gegen WESG geltend zu machen. Dies gilt nicht für Ansprüche, die rechtskräftig festgestellt oder von WESG schriftlich als berechtigt anerkannt wurden

 

 

12. Datenschutz

12.1     Durch die Übermittlung seiner persönlichen Daten willigt der Auftraggeber ein, dass WESG diese nutzt, um ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Dabei versichert der Auftraggeber, das er bei Daten von Dritten, die für die Durchführung der vertraglichen Verpflichtungen notwendig sind, die geltenden Datenschutzgesetze eingehalten hat sowie die Genehmigung zur Weitergabe und Weiterverarbeitung dieser Daten an WESG und ihren Dienstleistern, zur Durchführung der vertraglichen Vereinbarung, eingeholt hat.

12.2     Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung werden die persönlichen Daten des Auftraggebers und des Empfängers auch in andere Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes übermittelt, in denen möglicherweise andere Regelungen für den Schutz persönlicher Daten bestehen.

12.3     WESG ist berechtigt, Daten zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, die im Zusammenhang mit dem von WESG organisiertem Transport stehen.

 

 

13. Tools

13.1     Der Auftraggeber willigt ein, dass WESG oder der ausgewählte Dienstleister Software, die er für die vertragsgemäße Erfüllung des Auftrags oder für den reibungslosen Ablauf des täglichen Geschäfts als notwendig erachtet, auf den Datenverarbeitungssystemen des Auftraggebers installieren, aktualisieren und entfernen darf.

 

 

14. Höhere Gewalt

14.1     Ist WESG durch höhere Gewalt, Streiks oder sonstige unvorhergesehene und unverschuldete Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden können - gleich ob im Betrieb von WESG oder bei deren Dienstleistern - wie Betriebsstörungen, Laderaummangel, behördliche Eingriffe, Energiemangel usw., an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtung gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise, auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Treten Ereignisse im vorgenannten Sinne außerhalb eines Verzuges ein und wird die Lieferung dadurch nachträglich unmöglich oder für WESG unzumutbar, ist WESG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

15. Verjährung

15.1     Alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verjähren in einem Jahr, sofern sich nicht zwingenden gesetzlichen Regelungen etwas anderes ergibt. Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeliefert oder übergeben bzw. hätte abgeliefert oder übergeben werden müssen.

 

 

16. Anwendbares Recht und Regelungslücken

16.1     Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze bzw. des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt. Sinngemäß Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.

 

 

17. Abweichende Vereinbarungen

17.1     Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Klausel der Schriftform selbst.

 

 

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand

18.1     Der ausschließliche Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber (Voll)-Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Köln. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

 

19. Salvatorische Klausel

19.1     Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen davon nicht beeinflusst.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

WESG Fulfillment GmbH  -  Ettore-Bugatti-Str. 45  -  51149 Köln                                           (Stand 11/2015)